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Setze Deine eigene Marke!


Eine eigene Marke macht Deine Produkte oder Dienstleistungen unverwechselbar. Sie ist aber nicht nur ein klares Unterscheidungsmerkmal gegenüber den Mitbewerbern. Mit einer Marke verbinden Kunden immer auch eine bestimmte Qualität oder bestimmte Eigenschaften Deiner Produkte.

Wer für seine Gründung über eine eigene Marke nachdenkt, findet im heutigen Beitrag einiges Wissenswertes und einen Überblick, wie die Markenanmeldung funktioniert.


Was gilt als Marke?


Die meisten werden mit einer Marke eine klassische Wort- oder eine Wort-Bild-Marke verbinden. Seit 2019 können darüber hinaus auch Marken angemeldet werden, die sich nicht grafisch darstellen lassen. Das können Multimediamarken, Klangmarken und Hologrammmarken sein. Auch die Form einer Ware oder ihre Verpackung können eine Marke definieren (das bekannteste Beispiel dürfte die Colaflasche sein).


Kann meine Webadresse eine Marke sein?


Einfache Antwort: Ja - der Domain-Name muss aber eine eigene Aussagekraft besitzen und die Produkte / Dienstleistungen selbst kennzeichnen.


Ein Beispiel hierfür gibt Lieferando: Der Lieferservice hat nicht nur die Marke an sich, sondern darüber hinaus auch die Webadresse lieferando.de als Marke geschützt.


Umgekehrt aber auf jeden Fall der Rat: Wer eine Domain ausgewählt hat, sollte nicht nur prüfen, ob diese als Webadresse noch verfügbar ist, sondern auch im DPMA Register (https://register.dpma.de/) nachsehen, ob ein Markenrecht auf die Wunschdomain eingetragen ist. Das Register hat eine gute Suchmaske und zeigt nicht nur die auf deutscher Ebene eingetragenen Schutzrechte, sondern auch die eingetragenen Marken in der EU oder auf internationaler Ebene (bei letzteren beiden allerdings ohne Gewähr).


Wie umfangreich kann ich meine Marke schützen?


Im Gegensatz zum Patent- oder Gebrauchsmuster wird der Markenschutz immer eingeschränkt auf bestimmte Gruppen von Waren oder Dienstleistungen erteilt.

Wer eine Marke anmeldet kann seine Marke also nicht "pauschal" für Deutschland, Europa oder weitere Länder anmelden, sondern muss zuvor auswählen, für welche Produktklasse(n) sondern der Schutz gelten soll.

So könnte es beispielsweise zwei Markenanmeldungen der Marke "green earth" geben, bei der sich der Markenschutz der einen Marke auf Möbel und der der anderen Marke auf Lebensmittel erstreckt.

Für die Auswahl der Produktklassen gibt es eine einheitliche Klassifikationsliste, die sogenannte "Nizza Klassifikation".


Wie lange ist meine Marke geschützt?


Ab der Eintragung gilt der Markenschutz für 10 Jahre und kann anschließend fortlaufend immer für weitere 10 Jahre verlängert werden.


Hierbei ist zu beachten: Hat man die Eintragung seiner Marke erreicht, muss diese auch tatsächlich verwendet werden, um den Markenschutz aufrecht zu erhalten (sog. Benutzungspflicht). Nutzt man seine Marke in der angemeldeten Produktkategorie nicht innerhalb von 5 Jahren oder pausiert mit der Nutzung für mehr als 5 Jahre, kann sie von Dritten angegriffen werden, auch wenn die 10 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.


Good to know...


Eine Markeneintragung kann prinzipiell jeder selbst beantragen. Gründern, die viel Kapital einsetzen und einen großen Markteintritt mit der neuen Marke planen, sei aber empfohlen, vor der Eintragung einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen oder zumindest eine professionelle Markenrecherche zu beauftragen.

Denn bei der Eintragung wird von Seiten des DPMA nicht überprüft, ob andere Marken der eigenen entgegen stehen. Wer bei der eigenen Recherche etwas übersieht, zahlt dies ggfls. dann später sehr viel teurer, wenn die Marke aufgrund des Widerspruchs eines bestehenden Markeninhabers wieder gelöscht werden muss.


In 5 Schritten zur Markeneintragung


Abgesehen von den oben genannten Risken ist eine Markeneintragung kein Hexenwerk. So geht's:

  1. Den ausgewählten Markennamen daraufhin überprüfen, ob er geschützt werden kann (§8 Markenschutzgesetz listet auf, was nicht geschützt werden kann - diese Liste sollte man für jede Namensidee durchprüfen)

  2. Im DPMA Register prüfen, ob es den Markennamen ggfls. bereits gibt (hier auch ähnliche Namen und Schreibweisen und über alle Produktklassen prüfen - im Zweifel eine professionelle Recherche beauftragen)

  3. Auswählen, für welche Klassen- von Produkten und Dienstleistungen geschützt werden soll (Dabei an die Benutzungspflicht denken!)

  4. Die Marke (in Wort, Bild, Ton, etc.) finalisieren (spätere Änderungen sind nicht möglich)

  5. Die Marke online über das Webportal des Deutschen Patent- und Markenamtes anmelden. (Derzeit kostet die Anmeldung online 290 EUR für bis zu 3 Produktklassen. Für jede weitere Produktklasse kommen nochmal 100 EUR dazu.)



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