Gründen Sie Ihr Unternehmen auf einer Innovation, sollten Sie diese gegen Nachahmung schützen.
Eine Patentanmeldung ist allerdings ein sehr zeit- und kostenintensiver Vorgang: Es können mehrere Jahre vergehen, bis der Patentschutz für Ihr Produkt besteht.
Das sogenannte Gebrauchsmuster hingegen kann bereits innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen erteilt werden.
Was ist der Unterschied zum Patent?
Der zentrale Unterschied des Gebrauchsmusters zum Patent besteht darin, dass keine Prüfung erfolgt, ob die Voraussetzungen für die Eintragung eines Schutzrechtes überhaupt gegeben sind. Beim Gebrauchsmuster müssen Sie also zuvor selbst recherchieren, ob Ihre Innovation tatsächlich eine „Neuheit“ ist und einen sogenannten „erfinderischen Schritt“ vorweisen kann.
Ist dies der Fall, hat der Inhaber eines Gebrauchsmusterschutzes zunächst dieselben Rechte, wie der eines Patentes und kann sich gegen Nachahmer wirksam zur Wehr setzen.
Wie prüfe ich, ob es meine Erfindung schon gibt?
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet jedem kostenfrei und online Zugriff auf die Datenbank DepatisNet. Hier können Sie selbst recherchieren, welche Patente und Gebrauchsmuster es in Ihrem Bereich bereits gibt. Eine solche Recherche lege ich jedem, der eine Produktinnovation auf den Markt bringen möchte, ganz dringend ans Herz – unabhängig davon, ob Sie Ihre Idee im Anschluss selbst schützen lassen möchten oder nicht.
Denn die Kehrseite des eigenen Schutzes ist die Gefahr, selbst mit seiner Innovation ein bestehendes Gebrauchsmuster oder Patent zu verletzen. Das sollten Sie ausschließen - möglichst bevor Sie viel Energie und Geld in Ihre Innovation stecken.
Gebrauchsmuster und Patent nochmals im Überblick:
*Stand: April 2021, Quelle: https://www.dpma.de/service/gebuehren/
Quellenangaben:
https://www.dpma.de
http://www.gesetze-im-internet.de/gebrmg/
http://www.gesetze-im-internet.de/patg/
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